Die Burgschänke ist weiterhin erreichbar !
In der Zeitspanne Ende August bis Ende November sollen die Bauarbeiten des ersten Bauabschnitts an der Zufahrt zur Heldenburg in Salzderhelden erfolgen.
Der Bauablauf ist in Absprache mit dem Ortsbürgermeister, dem Staatlichen Baumanagement und dem Landesamt für Denkmalpflege in zwei Abschnitten geplant. Die Arbeiten für den ersten Bauabschnitt im Zeitraum Ende August bis Ende November 2016 durchzuführen, sodass die Burgschänke während der Weihnachtssaison erreichbar ist.
Der zweite Bauabschnitt setzt sich aus den Straßenbau- und Nebenarbeiten für die Herstellung der Zufahrt zusammen. Die Ausführung ist für den Zeitraum April/Mai bis Juni/Juli 2017 (nach Durchführung der restlichen Sanierungsarbeiten an der Burganlage) vorgesehen. Am 28.07.2016 fand die Submission der öffentlichen Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt statt. Das Angebot lag im Rahmen der im Vorfeld durchgeführten Kostenermittlung.
Im ersten Bauabschnitt werden die als Provisorium eingebauten Gabionen schrittweise zurückgebaut werden und die weitere Böschungssicherung durch Verpresspfähle und bewehrtem Spritzbeton gewährleistet. Der so entstehende Baugruben- und Böschungsbereich wird anschließend mit unbewehrtem Beton aufgefüllt.
Im zweiten Bauabschnitt (2017) erfolgt die Herstellung der eigentlichen Stahlbetonwand als neue Stützwand in einer Dicke von ca. 40 cm. Die Oberfläche der neuen Stützwand wird aus
ästhetischen Gründen farblich an die vorhandene Natursteinmauerwerk angepasst. Weiterhin ist im zweiten Bauabschnitt ist der Ausbau der Zufahrt ab Einbecker Straße bis Höhe Parkplatz „Burgschänke“ in Asphaltbauweise vorgesehen. Der Gesamtaufbau der Fahrbahn wird auf die zukünftige Verkehrsbelastung abgestimmt. Im Zuge der Straßenbauarbeiten ist die Verlegung einer trockenen Steigleitung für Feuerlöschzwecke mit eingeplant.
Während der gesamten Bauzeit ist die Einbecker Straße (K 524) weiterhin nutzbar. Bei Ausführung des zweiten Abschnitts wird es jedoch aus bautechnischen Gründen nicht vermeidbar sein, dass die Zufahrt kurzzeitig nicht befahrbar ist.